Hochzeit

Wenn Sie eine Trauung anmelden möchten, melden Sie sich bitte mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin im Zentralen Pfarrbüro.

Fragen und Antworten

FAQ

Wer ist für uns zuständig?

Das Pfarramt des Wohnsitzes von Braut oder Bräutigam ist für die Trauung zuständig. Gehört nur eine der beiden Personen der katholischen Kirche an, ist das Pfarramt dieser Person verantwortlich. Dennoch können Sie sich auch an einen anderen Seelsorger wenden, zu dem Sie Vertrauen haben.

Ist eine Trauung in einer anderen Gemeinde möglich?

Ja, Sie können Ihre Hochzeit auch in einer anderen Gemeinde oder Pfarrei feiern. Dafür benötigen Sie eine Überweisung Ihres Heimatpfarrers, die in der Regel problemlos ausgestellt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anmeldung Ihrer Trauung ist ein Taufschein erforderlich, der vom Pfarramt Ihres Taufortes ausgestellt wird und nicht älter als sechs Monate sein darf. Wenn eine Partnerin oder ein Partner nicht der katholischen Kirche angehört, wird zusätzlich ein Nachweis des Ledigenstandes benötigt. Dieser kann durch eine eidesstattliche Erklärung (Ledigeneid) vor dem Pfarrer abgelegt werden.

Welche Kosten entstehen bei einer kirchlichen Trauung?

Grundsätzlich ist die kirchliche Trauung kostenfrei. In einigen Fällen können jedoch Gebühren anfallen, etwa wenn die Hochzeit in einer anderen Kirche als der Heimatpfarrei gefeiert wird. Zudem sind freiwillige Spenden für den Küster, Organisten oder die Messdiener möglich.

Müssen unsere Trauzeugen katholisch oder getauft sein?

Trauzeugen müssen mindestens 14 Jahre alt sein und sollten sich zum christlichen Glauben bekennen. Eine Taufe oder die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist jedoch keine zwingende Voraussetzung.

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